Sozialpädagogische Familienhilfe

(SPFH) §31 i.V.m. §27 SGB VIII

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) stellt eine Hilfe zur Selbsthilfe dar. Die Familie oder Lebensgemeinschaft wird durch eine feste Bezugsperson über einen längeren Zeitraum begleitet. In dieser Zeit sollen die Betroffenen lernen die Alltagssituationen zu bewältigen, Konflikte und Krisen zu lösen und ein selbstständiges Familienleben zu entwickeln. Sie erfordert die Mitarbeit der gesamten Familie oder Lebensgemeinschaft, da sie sich am gesamten Familiensystem orientiert und deren soziales Netzwerk mit einbezieht. Daher ist die freiwillige Mitarbeit eine Voraussetzung für diese Hilfeleistung, da sowohl eine Problemeinsicht, als auch eine Veränderungsbereitschaft nötig ist.

Die Familie wird durch einen Sozialpädagogen/ eine Sozialpädagogin in ihrem alltäglichen Umfeld betreut. Somit soll sie in verschiedenen Alltagssituationen gefördert werden, in denen sie Bedarf hat. Durch die Entwicklung gemeinsamer Lösungen soll eine Stabilisierung der Familienstruktur geschaffen werden.

Ziele

  • Bewältigung von Alltagssituationen
  • Verbesserung der Beziehung innerhalb der Familie
  • Entwicklung von individuellen Lebensperspektiven
  • Wahrnehmung von Erziehungsaufgaben
  • Einzelne Familienmitglieder stärken/wieder einbinden
  • Vermeidung von Fremdunterbringung

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