Schulbegleitung

Für die Genehmigung eines Schulbegleiters muss der Antrag von den Erziehungsberechtigten selbst beim Jugendamt gestellt werden.
Durch den Schulbegleiter werden Kinder und Jugendliche mit vornehmlich seelischer Behinderung im Schulalltag unterstützt. Die Schulbegleitung stellt eine Einzelfallmaßnahme dar, die sich am Schüler selbst orientiert. Der Aufgabenbereich des Schulbegleiters orientiert sich schwerpunktmäßig an der individuellen Bedürfnislage und Belastbarkeit des Kindes/Jugendlichen. Der Schulbegleiter ist nicht als zusätzliche Lehrkraft zu verstehen.

Aufgaben

  • Hilfe beim An- und Ausziehen
  • Orientierungshilfe im Schulgebäude/Schulweg
  • notfalls einfache pflegerische Aufgaben
  • Teilnahme am Unterricht gewährleisten
  • Unterstützt bei der Aneignung der Lerninhalte
  • Vermittelt bei Kommunikationsschwierigkeiten (Lehrer, Mitschüler)

Ziele

  • Inklusion in die Klassengemeinschaft
  • Förderung der größtmöglichen Selbstständigkeit des Kindes

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