Ambulantes Clearing

S§27 SGB VIII

Das ambulante Clearing findet Anwendung bei unklaren oder schwierig einschätzbaren Konstellationen in der Familie oder in Lebensgemeinschaften. Die Dauer beträgt in der Regel drei Monate.
Anfangs steht ein grundsätzlicher Hilfsbedarf im Raum. Da eine Unklarheit über die benötigte Art der Hilfe besteht, kann das Praxisteam diesen durch eine fachlich-sachliche Beobachtung konkretisieren.
Die Ausgangssituation ist ein Erstgespräch mit der Familie oder Lebensgemeinschaft, indem alle sachlichen Fakten und Daten erfasst werden. In weiteren Einzelgesprächen und Gruppengesprächen wird dann eine Diagnostik erstellt. Weitere Verfahren wie Familienskulpturen, Genogramme, Alltagsbeobachtung sowie der Austausch mit Fachkräften werden in das Vorgehen mit einbezogen.
Im Clearingprozess soll für alle Beteiligten eine ressourcenorientierte Lösung geschaffen werden, unter Berücksichtigung der individuellen familiären Situation. Dazu gehört es ebenfalls, eine Entwicklung der individuellen Lebensperspektiven sowie Hilfsangeboten für Kinder und Jugendliche zu schaffen.

Ziele

  • Festlegung von Art und Umfang des Hilfsangebotes
  • Individuelle und bedarfsorientierte Hilfsangebote erstellen
  • Verbleib von Kindern/Jugendlichen in der Familie/Lebensgemeinschaft
  • Rückführung in die Familie/Lebensgemeinschaft

 

Durchführung diagnostischer Erhebungsverfahren.

Zu den diagnostischen Mitteln zählen unter anderem Exploration in Form von Fragebögen Anamnese, Genogramm-, Soziogrammarbeit, Skulpturarbeit und Familienaufstellung, Videoanalyse, Interaktionsanalyse, standardisierte familiendiagnostische und leistungsüberprüfende Testverfahren (Familienbögen, subjektives Familienbild, Erziehungs-Stil-Inventar, Elternfragebögen sowie IQ- und Entwickungstests)

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